Beitrags- und Gebührenordnung

Die Beitrags- und Gebührenordnung gilt nach den Richtlinien der aktuellen Vereinssatzung und wird entsprechend §14 Abs.1 in Verbindung mit §6 Abs.3 d ausgeführt

Aufnahmegebühr und Aufnahmeverfahren

  1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben
  2. Neue Anträge auf eine Mitgliedschaft nach §3 und §4 der aktuellen Vereinssatzung werden vom Vorstand aufgenommen.

Jahresbeiträge

Art der MitgliedschaftJahresbeitrag
a)Ordentliches Mitglied (Erstmitglied ab 18 Jahre)196 €
b)Ordentliches Mitglied (Zweitmitglied ab 18 Jahre in Wohngemeinschaft mit Erstmitglied)148 €
c)Ordentliches Mitglied (aktives Erstmitglied in einem anderen Tennisverein)*100 €
d)Schüler*in/Student*in/Azubi (18-27 Jahre)*128 €
e)Jugendliches Mitglied (7. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)108 €
f)Jugendliches Mitglied (Erziehungsberechtigte*r ist Erstmitglied) 78 €
g)Inaktive Mitglieder32 €
h)Familienbeitrag (Erziehungsberechtigte*r mit Kindern; Kinder bis 27 Jahre und keinem eigenen Hausstand)400 €
i)Sandmäuse (3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)Trainingsbeitrag
*es ist ein Nachweis einer aktiven Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein, der Schule, der Universität oder der Ausbildungsstätte bis zum 15.02. eines jeden Jahres beizubringen
Der Jahresbeitrag ist jeweils am 30. März eines jeden Jahres fällig

Gastspieler/-innen

Einzel (Spieldauer 1,0 Stunde)Platzmiete
a)Aktives Mitglied mit jugendlichen Gastspieler5,00 €
b)Aktives Mitglied mit Gastspieler*in über 18 Jahre7,50 €
c)2 Gastspieler*innen15,00 €
Doppel (Spieldauer 1,5 Stunde)Platzmiete
a)Aktives Mitglied mit max. 3 Gastspieler*innen18,00 €
b)Max. 4 Gastspieler*innen25,00 €